Elternarbeit

Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte sind im Brandenburgischen Schulgesetz verankert. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten sind Ziel und Inhalt unserer pädagogischen Arbeit.

Um die Entwicklung aller Kinder vorantreiben und unterstützen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern von großer Bedeutung. Dabei verstehen wir uns als Partner der Familien in der Bildungs- und Erziehungsarbeit mittels einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern.

Um ins Gespräch zu kommen, bieten wir zahlreiche Möglichkeiten:

  • Aufnahmegespräche

  • Elternsprechstunden/ persönliche Gespräche mit Klassen- und Fachlehrern

  • Elternversammlungen im Klassenelternverband

  • Lernentwicklungsgespräche, insbesondere in den Jahrgängen 1 und 2

  • eine Vielzahl von Möglichkeiten aktiver Vorbereitung/ Unterstützung bei gemeinsamen Projekten/ Veranstaltungen und Festen

  • Informationen über Aushänge im Schulhaus


Gewählte Klassenelternsprecher bilden ein Gremium, die Elternkonferenz, in der Schule. Sie arbeitet eng mit der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern zusammen und stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule dar.

 

Das höchste Gremium der Schule stellt die Schulkonferenz dar, in der Eltern , Lehrkräfte und Schüler mitarbeiten. Die Schulkonferenz berät und entscheidet über den Rahmen der wichtigen Angelegenheiten der Schule, der von den anderen Gremien ausgestaltet wird.